Autounfälle sind in Deutschland Routine. Glücklicherweise bleibt es in 75 % der Unfälle bei einem Blechschaden. Bei Personenschäden reagieren Beteiligte oft hilflos und sind mit der Situation überfordert. Doch was sollen Beteiligte tun, wenn der Ernstfall eintritt? Erfahren Sie hier, was Sie im Falle eines Unfalles beachten müssen und wie Sie richtig und verantwortungsbewusst reagieren können.
Nach dem Lexikon sind Auto-Unfälle plötzliche Ereignisse äußerer Gewalteinwirkung im Straßenverkehr, bei denen Personen verletzt oder getötet werden, bzw. bei denen mehr als unerheblicher Sachschaden entsteht. So gelten für kleine Parkplatz-Karambolage genau dieselben Regeln, wie für die Auto-Unfälle mit Schwerverletzten.
Die erste Bürgerpflicht nach Auto-Unfällen, wie schwer auch immer, heißt anhalten und sich erkundigen. Zunächst muss die Unfallstelle abgesichert werden, damit keine weiteren Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen werden. Dazu liegt in jedem Kraftfahrzeug ein Warndreieck. Kommt es zu Verletzungen, müssen beteiligte sofort Erste Hilfe leisten und den Notarzt zu verständigen. Die nächste Rettungsleitstelle ist überall mit der 112 zu erreichen. Der Anrufer sollte an die fünf „W“ denken: Was ist wann und wo passiert. Wie viele Verletzte gibt es bei dem Auto-Unfall und warten auf Gegenfragen.
Unfälle ohne Personenschaden
Bei Bagatellunfällen, also Auto-Unfällen mit geringem Sachschaden, muss nicht unbedingt die Polizei verständigt werden. Hier ist es wichtig, dass die Beteiligten alle Informationen austauschen, die die Versicherungen zur Bearbeitung benötigen. Dazu haben die Kfz-Versicherer den europäischen Unfallbericht entwickelt. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das jeder Fahrzeughalter von seinem Haftpflichtversicherer oder aus dem Internet erhält. Telefonisch können diese Auto-Unfälle auch sofort über den Zentralruf der Autoversicherer (0180 – 25 0 26) gemeldet werden. Alle Schuldfragen klären dann die Versicherer der beteiligten Fahrzeuge untereinander.
Räumung der Fahrbahn
Zunächst jedoch muss die Straße nach Auto-Unfällen mit geringem Sachschaden so schnell wie möglich geräumt werden, damit der Verkehr nicht mehr behindert wird. Dafür sollten zunächst die Konturen der Fahrzeuge mit einem Fettstift (liegt im Verbandskasten) markiert werden. Anschließend wird die Unfallstelle mit dem Handy fotografiert und dann können die Fahrzeuge zur Seite gefahren werden.
Sollte der Unfallgegner bei einem Parkplatzrempler nicht an seinem Fahrzeug sein, so muss der Verursacher eine angemessene Zeit an der Unfallstelle warten. Wenn die persönlichen Angaben nicht vor Ort ausgetauscht werden können, so sind sie auf dem nächsten Polizeirevier zu hinterlegen. Wer versucht, die Unfallstelle unerkannt zu verlassen, der begeht eine Unfallflucht und macht sich strafbar.
Tipps:
Der Buchtipp: Auto-Unfall – Was nun?
Foto: © Erich Kasten – www.pixelio.de
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